Zuletzt aktualisiert: August 17, 2026

Protokoll

über die Zusammenarbeit in der Pharmaindustrie zwischen dem Gesundheitsministerium der Ukraine und dem Gesundheitsministerium der Republik Türkei

Gesundheitsministerium der Ukraine und Gesundheitsministerium der Republik Türkei, im Folgenden Vertragsparteien genannt,

um die gegenseitige Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und eine fruchtbarere Nutzung des vorhandenen Potenzials sicherzustellen, in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Regierung der Republik Türkei über die Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft, unterzeichnet 21 Mai 1998 R.,

haben uns auf Folgendes geeinigt:

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Pharmaindustrie auf der Grundlage von Gleichheit und gegenseitigem Nutzen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beider Länder fördern.

Artikel 2

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen:

– Austausch von Fachkräften zum Zweck der Ausbildung;

– Bereitstellung von Beratungen zu technischen Fragen und Einarbeitung in die Arbeit von Produktionsunternehmen;

– Suche und Förderung von Investitionsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen der Branche.

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer geltenden Gesetzgebung die Zusammenarbeit zwischen relevanten Organisationen im Bereich des gegenseitigen Handels mit Arzneimitteln fördern und unterstützen.

Artikel 4

Innerhalb von ___ Monaten nach der Unterzeichnung dieses Protokolls werden die Vertragsparteien eine Kommission aus Vertretern von Industrieunternehmen und staatlichen Organisationen beider Vertragsparteien einsetzen, um die Probleme konkret zu erarbeiten, in diesem Protokoll enthalten, Entscheidungsfindung über Lösungsmethoden und Vorschläge zur Lösung von Problemen im Rahmen dieses Protokolls, Aufnahme der Arbeit im Rahmen eines bestimmten Programms. Die oben genannte Kommission wird ___ Monate nach ihrer Gründung ihre Arbeit aufnehmen und zusammentreten, mindestens, einmal im Jahr.

Artikel 5

Dieses Protokoll tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Jede Vertragspartei kann dieses Protokoll kündigen, indem er der anderen Vertragspartei seine Absicht schriftlich mitteilt. In diesem Fall verliert das Protokoll sechs Monate nach der Bekanntgabe seiner Kündigung seine Gültigkeit.

Fertig in. Ankara 23 November 2000 Jahr in zwei Exemplaren, jeweils auf Ukrainisch, auf Türkisch und Englisch, und alle Texte sind authentisch.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung ist der englische Text maßgebend.

Für das Ministerium
Gesundheitspflege
der Ukraine für das Ministerium
Gesundheitspflege
Republik Türkei

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